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ACTA ist ein internationales Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA). Erklärtes Ziel des Abkommens ist es, Urheberrechte international zu schützen. Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen Europäischer Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und den USA begannen im Juni 2008 - und waren geheim. Stellvertretend für die Mitgliedstaaten der EU verhandelte die EU-Kommission, aber auch Vertreter Deutschlands saßen regelmäßig mit am Tisch. Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft waren bei den Verhandlungen ausgeschlossen, selbst den Parlamenten wurden wichtige Dokumente vorenthalten. Wir meinen: Demokratie sieht anders aus!

Ja, zunächst nicht. Aber im Kleingedruckten des Vertrages wird angeregt, dass die Internetprovider für Urheberrechtsverletzungen der Internetnetnutzer/innen haften sollten. Um nicht haften zu müssen, würden die Internetprovider dann vermutlich stärker überwachen und alle Datenströme von und zu unseren internetfähigen Geräten daraufhin durchscannen, ob sie urheberrechtlich geschützte Informationen enthalten. Alle Internetnutzer/innen würden unter den Generalverdacht gestellt, Raubkopierer/innen zu sein. Surfen wäre dann nur noch unter Aufsicht möglich. Mit den Internetprovidern würden private Firmen Polizeiaufgaben wahrnehmen - ohne rechtsstaatliche Kontrolle.
Ja, nicht mehr. In einem früheren Vertragsentwurf war noch vorgesehen, dass Internetnutzer/innen, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, der Internetzugang gesperrt wird. Nach Protesten wurde diese Regelung wieder gestrichen, das war ein erster wichtiger Erfolg der ACTA-Kritiker/innen. Trotzdem ist durch das Abkommen eine privatisierte Zensur zu befürchten: Die Internetprovider werden vermutlich Inhalte löschen und Internetseiten sperren, um nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße ihrer Kund/innen haften zu müssen.

Die Formulierungen des Vertrages sind tatsächlich an vielen Stellen sehr schwammig und lassen großen Spielraum für Interpretationen - das macht es schwer, die tatsächlichen Konsequenzen des Vertrages einzuschätzen. Doch genau in den vagen Formulierungen liegt auch eine Gefahr: Regierungen könnten das Abkommen als Rechtfertigung für Eingriffe in Grundrechte und Internetzensur benutzen. Und bei aller Vagheit ist eine Grundtendenz aus dem Vertragstext leicht herauszulesen: Konzernprofite werden über den Datenschutz, die Meinungsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre gestellt. Und hier gilt es schon den Anfängen zu wehren! Auch namhafte europäische Jurist/innen haben deshalb vor der Ratifizierung von ACTA gewarnt. Warnung der Jurist/innen
Wahrscheinlich enthält das Abkommen unmittelbar nur wenig zur Rechtslage in Deutschland. Genau sagen lässt sich das aber noch gar nicht, weil wichtige Zusatzprotokolle zu dem Abkommen immer noch nicht veröffentlicht wurden. Der Juraprofessor und Acta-Kritiker Axel Metzger sagt, das Abkommen enthalte strafrechtlich wenig, was nicht bereits geltendes deutsches Recht sei. Aber er warnt trotzdem vor dem Abkommen: "Acta regelt einseitig Sanktionen, ohne adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten vorzusehen." So wären laut Vertrag Internet Access Provider dazu verpflichtet, die Identität von verdächtigten Nutzer/innen zu verraten. Quelle
ACTA ist ein Handelsabkommen, das sich auf alle möglichen Produkte bezieht - von gefälschten Handtaschen über Raubkopien von Hollywood-Blockbustern bis hin zu Medikamenten oder Saatgut. Und damit hat es auch Auswirkungen darauf, ob Arzneimittelkopien, sogenannte Generika, in die armen Länder der Dritten Welt gelangen können, wo sich die meisten Menschen keine teuren Medikamente leisten können. Zwar stimmt es nicht, wie gelegentlich behauptet wird, dass ACTA Generika verbietet. Doch Kritiker/innen befürchten, dass die Pharmakonzerne Generika bei Zollkontrollen in Drittländern leichter aus dem Verkehr ziehen lassen können, selbst wenn sie im Zielland legal wären. Mit dieser Frage beschäftigte sich auch ein Gutachten der Grünen im Europaparlament.
Stimmt. Aber dabei muss die Balance zwischen den berechtigten Interessen der Kulturschaffenden und den Grundrechten jedes Einzelnen gewahrt bleiben. Datenschutz und insbesondere der Schutz der Privatsphäre dürfen ebenso wenig Konzerninteressen geopfert werden wie die Meinungsfreiheit.
Das Urheberrecht gehört dringend reformiert, da es in der momentanen Form von vielen Nutzer/innen unwissentlich täglich gebrochen wird. So enthalten viele in Sozialen Netzwerken, wie Facebook geteilten Inhalte Bilder oder Texte, deren Urheber/innen keine Erlaubnis zur Weiterverbreitung erteilt haben.
Die Ansätze für ein zeitgemäßes Urheberrecht sind dabei sehr vielfältig und reichen von einem völligen Verzicht auf entgeldpflichtige Weiterverbreitung über Modelle wie Creative Commons bis hin zu verschiedenen Flatratemodellen.
Die komplette Abschaffung einer entgeldflichtigen Weiterverbreitung ist dabei mit Abstand der problematischste Ansatz, der wahrscheinlich nur mit anderen radikalen Schritten, wie einem allgemeinem Grundeinkommen realisierbar wäre, um zu gewährleisten, dass kreative Menschen überhaupt noch genügend Zeit für ihre Arbeit finden.
Die Kulturflatrate soll gegen eine pauschale Gebühr, vergleichbar mit der Rundfunkgebühr, alle Rechtsansprüche abdecken. Allerdings ist es bei diesem Ansatz schwierig, die Einnahmen gerecht zu verteilen. Hier fehlen weitergehende Lösungsansätze.
Die Idee einer fakultativen Flatrate mit Kontrahierungszwang beinhaltet eine Pauschalgebühr, die von den Nutzenden freiwillig zum Internetzugang hinzugebucht werden kann. Die jeweiligen Rechteinhabenden müssten hierfür für alle Werke eine Übereinkunft mit den Providern treffen.
Das Grundprinzip der Flatrates haben mittlerweile schon viele kommerzielle Musikportale für ihre Kunden eingeführt und scheinen damit erfolgreich zu sein. Sollte es hier eine Raff-Mentalität geben, so scheint sich diese nicht negativ auf das Geschäftsmodell auszuwirken.
Ein neues Urheberrecht wird am Ende eines längeren gesellschaftlichen Diskurses stehen. Wie es aussehen wird, ist momentan von niemandem abzusehen.

Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert, in dem sie die Ratifizierung von ACTA vorerst ausgesetzt hat. Zuvor hatten bereits Polen, Tschechien und Lettland das Abkommen auf Eis gelegt. Die Bundesregierung will jetzt abwarten, wie sich das Europaparlament entscheidet. Auch die nationalen Parlamente müssen noch über das Abkommen abstimmen. Aber sollte sich das Europaparlament für das Abkommen aussprechen, schwänden auch die Chancen das Abkommen noch auf nationaler Ebene zu kippen. Darum ist es wichtig, jetzt unseren Abgeordneten in Straßburg und Brüssel klar zu machen, dass auch beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen die Freiheit nicht auf der Strecke bleiben darf!